Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANGEBOT/BESTELLUNG

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und mündliche Nebenabreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Konstruktionsänderungen, die das Aussehen unserer Produkte nicht wesentlich verändern und die Funktionstüchtigkeit nicht einschränken, behalten wir uns vor.

Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Maße und Gewichte oder sonstige Eigenschaften der vertraglichen Leistung geben im Zweifel nur annähernde Werte wieder. Zeichnungen und Unterlagen bleiben unser Eigentum. Bei Bestellung nach Zeichnung oder Muster übernimmt der Besteller die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Über- und Unterlieferungen um 5 % sind hier zulässig.

 

2. LIEFERUNG

Angegebene Lieferfristen und Liefertermine bestimmen, soweit nichts Verbindliches vereinbart ist, nur ungefähr den Zeitpunkt der Lieferung. Lieferfrist und Liefertermin sind eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Frist oder zum vereinbarten Termin die Ware abgesandt oder dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Erfüllt der Käufer eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig, dies betrifft vor allem die rechtzeitige Freigabe von Plänen, so sind wir berechtigt, die Lieferzeit nach billigem Ermessen neu festzusetzen. Nach Ablauf einer gesetzlichen Nachfrist können wir vom Vertrag zurücktreten. Werden wir an der Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder durch Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sowie diese nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Schadensersatzansprüche aus verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Lieferungen erfolgen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlässt oder abholbereit oder versandbereit gemeldet ist.

 

3. PREIS UND ZAHLUNG

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen sind innerhalb von 8 Tagen zu begleichen. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel nur nach Vereinbarung. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort nach Aufgabe zu bezahlen.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Besteller zu mindern, werden alle unsere Forderungen, einschließlich derjenigen für die wir Wechsel angenommen haben, sofort zur Zahlung fällig. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch anstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Frist von laufenden Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens nach Mahnung, sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.
Wenn ausdrücklich, nur nach schriftlicher Bestätigung durch unsere Firma, eine Kürzung des Rechnungsbetrages erfolgt, ist eine Mehrwertsteuer entsprechend zu kürzen.

 

4. EIGENTUMSVORBEHALT

Sämtliche gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt und die hingegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen durch Dritte hat der Käufer diese auf unser Eigentum hinzuweisen und uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zuzusenden. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiteräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller hiermit schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Wir verpflichten uns, die uns nach vorstehenden Bestimmungen gewährten Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert unsere Forderungen aus Lieferungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

5. URHEBERRECHT UND EIGENTUMSVORBEHALT AN PLANUNGEN, ZEICHNUNGEN U. Ä.

5.1 An von uns gefertigten Konstruktionen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen steht uns nach § 2 (1) Ziff. 7 des UrhG das uneingeschränkte Urheberrecht zu. Es wird weder durch Zahlung des vereinbarten Preises für die Konstruktion noch durch die Übergabe von Mehrfertigungen der Konstruktionsunterlagen beeinträchtigt. Unsere Kunden sind daher ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung nicht berechtigt, nach unseren Konstruktionsunterlagen zu fertigen oder herzustellen, anderweitig ganz oder teilweise herstellen zu lassen, Kopien der übergebenen Mehrfertigungen herzustellen oder herstellen zu lassen oder die übergebenen Unterlagen und Mehrfertigungen zu verbreiten, Dritten zu überlassen oder den Inhalt Dritten zugänglich zu machen. Hierbei ist es unerheblich, ob die betreffenden Konstruktionen, Zeichnungen und ähnliche Unterlagen von uns selbst hergestellt wurden oder durch Dritte in unserem Auftrag. Weitergehende Rechte nach dem UrhG bleiben davon unberührt.

5.2 Die Original-Unterlagen bleiben stets in unserem uneingeschränkten Eigentum. Liefern wir außer der Konstruktion auch Möblierung, Einbauten, Bestückung, Produkte, Gegenstände …, so verbleibt gleichwohl das uneingeschränkte Urheberrecht bei uns. Nur der Gegenstand als solcher geht in das Eigentum des Kunden über. Auf 14 UrhG weisen wir ausdrücklich hin.

5.3 Wir behalten uns das Eigentum an Zeichnungen, Skizzen, Kostenvoranschlägen und sonstigen unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigefügten Unterlagen vor. Der Kunde darf sie nur zu dem vereinbarten Zweck benutzen und sie ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen selbst und sämtliche Vervielfältigungen davon an uns zurückzugeben. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.

 

6. GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr. Der Käufer hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel, spätestens innerhalb von 8 Tagen, uns schriftlich mitzuteilen. Bei begründeter Mängelrüge werden wir die Ware zurücknehmen und Ersatz liefern oder, soweit dies dem Käufer
zugemutet werden kann, nachbessern. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Eine Warenrücksendung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer unserem Verlangen, die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen, nicht entspricht und wir somit keine Gelegenheit haben, uns vom Mangel zu überzeugen. Lassen wir eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben, kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Gleiches gilt, wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehlschlägt.

 

7. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dillingen an der Donau. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN-Kaufrechts oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufs ist ausgeschlossen.

Scroll to Top